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Harter Kurs gegen Vermieter

Die Menschen lieben SyltDie Kurverwaltung in Sylt-Ost will künftig härter gegen Vermieter vorgehen, die die Kurabgabe zwar von ihren Gästen kassieren, das Geld aber nicht an die Kurverwaltung weiterleiten. Neben Mahnungen soll es künftig auch Bußgelder und Strafanzeigen geben.
 

Keine Kurabgabe zu zahlen, gehört zu den weit verbreiteten "Sparmaßnahmen" eines Sylt-Urlaubs. Durch intensive Kontrollen - zur Not an der Tür der Ferienunterkunft - gehen mittlerweile viele Kurverwaltungen gegen diese oftmals von Vermietern unterstützte Praxis vor. Doch was tun, wenn der Vermieter zwar die Kurabgabe von seinen Gästen kassiert, sie jedoch nicht wie vorgeschrieben an die Kurverwaltung weiterleitet?

Mit dieser Frage befasste sich in der vergangenen Woche der Sylt-Oster Kurausschuss. Zwar handelt es sich bei diesen "Schwarzen Schafen" zum Einzelfälle, doch auch bei diesen "laufen schnell erhebliche Summen auf", wie Kurdirektor Uwe Winter berichtete. Pro Vermieter könnten es schon mal 2 000 bis 3 000 Euro im Jahr sein. Bislang durchlaufen solche Fälle ganz automatisch das Mahnverfahren der Kurverwaltung. Mit mäßigem Erfolg.

Da es sich um nichts anderes als "die Unterschlagung öffentlicher Gelder" handeln würde, schlug Winter vor, jede Abgabenhinterziehung an den Kreis Nordfriesland zu melden, der für die Verhängung von Bußgeldern zuständig ist. Eine Maßnahme, die dem amtierenden Bürgermeister nicht abschreckend genug ist. "So etwas ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern schlicht Betrug. Darum sollten wir so weit gehen, es auch strafrechtlich verfolgen zu lassen."

Eine Auffassung, die auch vom Anwalt des Kurbetriebes geteilt wird. In einer rechtlichen Beurteilung verweist er darauf, dass der Tatbestand der Abgabenhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Und selbst wenn dem Vermieter kein Vorsatz nachzuweisen ist, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 2 500 Euro verhängt werden kann.

Der Kurausschuss hat die Kurverwaltung ermächtigt, Fälle von Abgabenhinterziehung - nach erfolgloser Mahnung - an das Rechtsamt des Kreises zu melden.
Sylter Rundschau 14. April 2008



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