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Auswandern - Vermögen in Deutschland

Ihre Frage war

Ich arbeite als Programmierer seit längerem in Dubai/Internet City und habe jetzt von den dortigen Behörden die Genehmigung zum dauerhaften Umzug erhalten. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen: 1) Da ich ein kleines Vermögen in Deutschland in verschiedene Anlageformen angelegt habe - muss ich in Deutschland weiterhin Steuern zahlen oder kann ich meine Einkünfte auch hier in Dubai versteuern, da ich ja dann nicht mehr in Deutschland wohne. 2) Wenn ja, wieviel Steuern muss ich denn dann in Deutschland zahlen? 3) Kann ich mein Vermögen so einfach ins Ausland verlagern, und wenn ja, wie mache ich das am besten?

Ihr Sylt-Portal Experten-Team anwortet

Gestatten Sie uns zunächst die folgende Vorbemerkung: Nach Ihrer Schilderung befinden Sie sich auf der "Sonnenseite des Lebens", arbeiten für einen sicherlich guten Lohn in einem Land, in dem Geld keine Rolle spielt. Sie haben ein - wie Sie ausführen - kleines Vermögen. Ihre Fragestellungen sind begründet und auch zwingend notwendig und Sie bieten 20 Euro für die Beantwortung dieser Fragen an. Kein Experte wird Sie zu diesen Konditionen beraten wollen, vor allem nicht in die Tiefe gehend.

Wir haben uns dennoch entschieden, auf ihre Fragen im Nachfolgenden einzugehen. Sollten Sie gründlichere, weitergehendere Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen Ihren Einsatz jedoch noch einmal zu überdenken.

Zu Ihren Fragen:

Gemäß § 1 EStG entfällt zunächst einmal die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht, sobald Sie aus Deutschland wegziehen. Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte eines Jahres umziehen, greift jedoch die sog. "183 Tage-Regel", nach der Sie für das betreffende Jahr weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind, auch wenn Sie - beispielsweise - die letzten 5 Monate des Jahres ausschliesslich Ihren Wohnsitz im Ausland angemeldet haben.

In jedem Fall bleiben Sie gemäß § 1 Abs. 4 EStG in Deutschland auch weiterhin beschränkt steuerpflichtig, sollten Sie Erträge aus Ihren - inländischen - Anlagen ( gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 EstG) haben. In Ihrem Fall dürfte es sich hierbei um Einkünfte aus Kapitalanlagen (§ 20 EstG) handeln. § 50 Abs. 3 EstG regelt diese Besteuerung. Sie beträgt in jedem Fall mindestens 25% (sog. Mindestbesteuerung). Ein Abzug von Werbungkosten ist dabei nicht möglich.

Bei Ihrer Frage nach Besteuerung Ihrer Geldanlagen in Dubai nehmen Sie wohl Bezug auf die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sie können Ihr Vermögen auch dort anlegen. Mit der Frage nach Vermögensverlagerung ins Ausland sprechen Sie hier umfangreiche Steuergesetze an, bei denen eine Einzelfallprüfung ausserordentlich wichtig ist. Sollten Sie eine tiefergehende Beratung seitens unserer Experten wünschen, senden Sie uns bitte eine enstprechende E-Mail.